Vereinbarung über das Überschwenken eines Krans (Nachbarvereinbarung)
zwischen
Eigentümer/in des Baugrundstücks (nachfolgend „Bauherr“)
Name: Anschrift:
Grundstück: Straße/Nr. Gemarkung Flur Flurstück
ggf. vertreten durch (Bauleitung / Generalunternehmer):
und
Eigentümer/in des Nachbargrundstücks (nachfolgend „Nachbar“)
Name: Anschrift:
Grundstück: Straße/Nr. Gemarkung Flur Flurstück
ggf. Mieter/Nutzer des Nachbargrundstücks (Kenntnisnahme):
§ 1 Gegenstand
(1) Der Nachbar gestattet dem Bauherrn, dass der Ausleger des auf dem Baugrundstück aufgestellten Krans (Typ: Turmdrehkran Autokran/Mobilkran sonstiger: ) über das Nachbargrundstück schwenkt.
(2) Der überschwenkte Bereich ergibt sich aus der Skizze in Anlage 1 (Schwenkbereich, Standort des Krans, Ausladung ca. m, Höhe des Auslegers über dem Nachbargrundstück mindestens m).
(3) Lasten:
Lastfahrten über das Nachbargrundstück sind ausgeschlossen. Überschwenkt wird nur der unbeladene Ausleger.
Lastfahrten sind zulässig, beschränkt auf: (Art der Lasten, Zeiten, Bereich laut Anlage 1).
(4) Bei einem Turmdrehkran wird der Kran außerhalb der Betriebszeiten und bei Sturm nach Herstellervorgabe windfrei gestellt; der Ausleger dreht sich dann frei mit dem Wind, auch über das Nachbargrundstück. Der Nachbar nimmt das zur Kenntnis.
§ 2 Zeitraum
Die Gestattung gilt vom bis (bei Turmdrehkranen: gesamte Standzeit einschließlich Auf- und Abbau). Verlängerungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt) mit Angabe des neuen Endtermins.
§ 3 Betriebszeiten und Rücksichtnahme
(1) Kranbetrieb mit Schwenk über das Nachbargrundstück findet statt: werktags von bis Uhr; samstags von bis Uhr; sonn- und feiertags nicht, soweit nicht behördlich anders geregelt.
(2) Der Bauherr sorgt dafür, dass der Kranbetrieb die Vorschriften der DGUV und die Betriebsanleitung des Herstellers einhält und dass keine Lasten über Personen geführt werden.
(3) Der Bauherr informiert den Nachbarn vor Beginn der Arbeiten und bei wesentlichen Änderungen (Kranwechsel, größere Ausladung) in Textform.
§ 4 Haftung und Versicherung
(1) Der Bauherr haftet für alle Schäden am Nachbargrundstück, an Gebäuden, Anlagen, Bepflanzung und Sachen des Nachbarn, die durch den Kranbetrieb entstehen, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
(2) Der Bauherr weist eine Haftpflichtversicherung nach, die Schäden aus dem Kranbetrieb deckt:
Betriebshaftpflicht des Kranbetriebs (Anlage 2, Versicherer/Police: , Deckungssumme €)
Bauherrenhaftpflicht (Anlage 2, Versicherer/Police: , Deckungssumme €)
(3) Schäden werden dem Bauherrn unverzüglich in Textform angezeigt; beide Seiten dokumentieren den Zustand des Nachbargrundstücks im Schwenkbereich vor Beginn mit Fotos (Anlage 3, optional).
§ 5 Sicherheitsleistung (optional)
Keine Sicherheitsleistung.
Der Bauherr leistet eine Sicherheit in Höhe von € durch Hinterlegung Bankbürgschaft bis zum . Die Sicherheit wird binnen Wochen nach Abbau des Krans zurückgegeben, soweit keine Schäden angezeigt sind.
§ 6 Entschädigung (optional)
Die Gestattung erfolgt unentgeltlich.
Der Bauherr zahlt eine Entschädigung von € einmalig je Woche/Monat der Standzeit, fällig . (Anhaltspunkt: die Entschädigungsregeln des jeweiligen Landesnachbarrechts, siehe Tabelle im Ratgeber.)
§ 7 Widerruf und Beendigung
(1) Der Nachbar kann die Gestattung aus wichtigem Grund widerrufen, insbesondere wenn gegen § 1 Abs. 3 (Lastfreiheit) oder § 3 (Betriebszeiten) wiederholt verstoßen wird und der Bauherr trotz Abmahnung in Textform nicht abhilft.
(2) Nach Ende des Zeitraums nach § 2 erlischt die Gestattung ohne weitere Erklärung.
§ 8 Anzeige nach Landesrecht, Rangfolge
(1) Gesetzliche Anzeigepflichten und Fristen des Landesnachbarrechts (Hammerschlags- und Leiterrecht) bleiben unberührt; diese Vereinbarung ersetzt keine behördliche Genehmigung (zum Beispiel für die Kranaufstellung im öffentlichen Raum).
(2) Diese Vereinbarung geht der gesetzlichen Duldungspflicht vor, soweit sie für den Nachbarn günstiger ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Textform. (2) Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. (3) Jede Seite erhält ein unterschriebenes Exemplar.
Ort, Datum:
Bauherr (Unterschrift)
Nachbar (Unterschrift)
ggf. Mieter/Nutzer des Nachbargrundstücks (Kenntnisnahme)
Anlagen: 1 Skizze Schwenkbereich (Lageplan oder Handskizze mit Kranstandort, Ausladung, überstrichener Fläche) · 2 Versicherungsnachweis · 3 Fotodokumentation (optional)