Konditionen für Anbieter
Stand: 27. September 2026 (Fassung 2.1, Angebotsmodell) · ersetzt die Fassung vom August 2026
Stand heute
- Eintrag, Empfang von Anfragen, Absagen und nicht gewählte Angebote: 0 €.
- Ab dem 1. Oktober 2026 gilt für alle Anfragen das Angebotsmodell: Der Betrieb gibt ein Angebot ab, der Kunde wählt, und nur der gewählte Betrieb zahlt eine Gebühr vom Richtpreis.
- Bis dahin ist jede per Klick angenommene Anfrage kostenlos (Übergangsregelung seit dem 19. September 2026). Annahmen vom 1. bis 19. September 2026 werden nach dem Klickmodell abgerechnet.
Kranbetriebe sind auf KranVergleich.de kostenlos gelistet und erhalten darüber Kundenanfragen. Bezahlt wird nie für den Eintrag und nie für den Empfang einer Anfrage. Eine Gebühr entsteht nur, wenn ein Kunde das Angebot des Betriebs auswählt (Angebotsmodell) oder, in der Übergangszeit, wenn der Betrieb eine Anfrage selbst per Klick annimmt (Klickmodell). Diese Konditionen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Angebotsmodell: Gebühr nur bei Auswahl durch den Kunden
Für alle Anfragen bittet KranVergleich.de die passenden Betriebe ab dem 1. Oktober 2026 um ein Angebot statt um eine Annahme per Klick:
- Der Betrieb trägt über den Link in der Anfrage-E-Mail sein Angebot ein: die Positionen, mit denen er kalkuliert (Stunden- oder Tagessatz, Mindesteinsatzzeit, An- und Abfahrt, Zusatzausrüstung, Zuschläge), oder direkt eine Summe. Daraus ergibt sich der Richtpreis netto. Eingesetzter Kran, Uhrzeit und eine Reservierungsfrist können ergänzt werden. Ein Angebot als Antwort auf die Anfrage-E-Mail zählt ebenfalls. Die Gebührenregel steht in jeder Anfrage-E-Mail; mit dem Angebot gilt sie als akzeptiert. KranVergleich.de übernimmt den Richtpreis aus der Antwort in den Vergleich und bestätigt ihn dem Betrieb.
- Der Kunde sieht die Angebote anonym nebeneinander, nummeriert nach Eingang, ohne Betriebsnamen, und wählt eines aus. Eine Empfehlung durch KranVergleich.de gibt es nicht; die Reihenfolge hängt nie von der Gebühr ab.
- Mit der Auswahl erhält nur der gewählte Betrieb Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Kunden, und der Kunde die Kontaktdaten des Betriebs. Alle anderen Betriebe erhalten eine kurze Absage. Der Vertrag über den Kranauftrag kommt direkt zwischen Betrieb und Kunde zustande.
Vermittlungsgebühr: Sie entsteht ausschließlich mit der Auswahl durch den Kunden, nie mit der Abgabe des Angebots, und nur für den gewählten Betrieb. Sie beträgt 5 Prozent vom Richtpreis netto bis 5.000 Euro, darüber 3 Prozent vom übersteigenden Betrag, mindestens 25 Euro. Beispiele: Richtpreis 2.294 € netto ergibt 115 €; Richtpreis 8.000 € netto ergibt 340 €. Die Gebühr ist ein Endpreis; Umsatzsteuer kommt nicht hinzu (Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG). Ob der Auftrag am Ende zum Richtpreis, teurer oder günstiger ausgeführt wird, ändert die Gebühr nicht.
Richtpreis: Richtpreis netto für den beschriebenen Einsatz einschließlich An- und Abfahrt und aller prozentualen Zuschläge; Genehmigungen, Sperrungen und Begleitfahrzeuge nur, wenn im Preis enthalten. Maßgeblich ist der Richtpreis, der im Moment der Auswahl im Angebot steht. Bis zur Auswahl kann der Betrieb sein Angebot über denselben Link anpassen.
Zustimmung je Angebot: Jedes Angebot wird nur mit dem Satz „Mit Abgabe dieses Angebots akzeptiere ich die Vermittlungsgebühr nach den Anbieter-Konditionen: fällig nur, wenn der Kunde mein Angebot auswählt, berechnet vom Richtpreis dieses Angebots.“ übermittelt. Ohne diese Bestätigung wird kein Angebot angenommen.
Rechnung: Die Gebühr entsteht mit der Auswahl, berechnet wird sie erst nach dem Einsatztermin: frühestens sieben Tage nach dem Termin, ist nur ein Monat angegeben, sieben Tage nach dessen Ende, ohne Termin 30 Tage nach der Auswahl. Verschiebt sich der Termin und teilt der Betrieb oder der Kunde das schriftlich mit, verschiebt sich die Rechnung entsprechend, höchstens bis zwölf Monate nach der Auswahl. Die Rechnungen kommen wöchentlich als Sammelrechnung per E-Mail und sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
Gutschrift: Bis zur Rechnung genügt eine kurze schriftliche Nachricht, wenn der Kunde unter den übermittelten Kontaktdaten nicht erreichbar ist, die Anfrage ein Duplikat ist, der Kunde vor dem Einsatztermin schriftlich absagt oder bei einer Anfrage über einen Vermittler der genannte Auftraggeber den Auftrag bestreitet. Die Gebühr berechnen wir dann nicht. Nachverhandlung des Preises oder Änderung des Umfangs nach der Auswahl sind kein Gutschriftgrund.
Vermittler: Anfragen von Vermittlern, Maklern oder anderen Kranbetrieben leiten wir nur weiter, wenn der Einsatzort und der Auftraggeber, also die Firma oder der Privatkunde, genannt sind. Fehlen diese Angaben, halten wir die Anfrage zurück und fragen nach. Vertragspartner des Betriebs ist immer der Auftraggeber, nie KranVergleich.de und nie der Vermittler.
Klickmodell (bis zum 30. September 2026)
Im Klickmodell gilt als Annahme ausschließlich der Klick auf „Ja, ich erstelle ein Angebot“ in der Anfrage-E-Mail. Die Einstufung (kostenlos, 35 €, 120 € oder 250 €) steht sichtbar in jeder Anfrage-E-Mail, bevor der Betrieb entscheidet; abgerechnet wird genau diese Einstufung, höchstens einmal je Anfrage und Betrieb, und pro Anfrage zahlen höchstens drei Betriebe. Seit dem 19. September 2026 ist jede Annahme per Klick kostenlos. Ab dem 1. Oktober 2026 endet das Klickmodell, alle Anfragen laufen dann über das Angebotsmodell. Für Klickgebühren aus der Zeit vom 1. bis 19. September 2026 gilt die Gutschriftregel von sieben Tagen ab Annahme oder ab Erhalt der Rechnung (Kunde nicht erreichbar, Duplikat, Einstufung passt erkennbar nicht).
Wie die Einstufung funktioniert
Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben aus der Anfrage selbst (Auftragsart, Krantyp, Tonnage, Mietdauer, Projektbeschreibung), nicht, wer anfragt, und nicht, wie viele Anfragen ein Betrieb bisher angenommen hat. Ein KI-Modell schätzt daraus den Umfang der Kranleistung; die Stufen sind fest und werden nicht je Betrieb angepasst. Die Einstufung gilt nur für das Klickmodell bis zum 30. September 2026. Im Angebotsmodell spielt sie für die Gebühr keine Rolle, maßgeblich ist allein der Richtpreis. Die Gebührenregel steht in jeder Anfrage-E-Mail und im Angebotsformular, bevor der Betrieb sein Angebot abgibt.
Fünf feste Regeln
- Gebühr nur bei Auswahl. Im Angebotsmodell zahlt pro Anfrage genau ein Betrieb: der vom Kunden gewählte. Nicht gewählte Angebote, Absagen und unbeantwortete Anfragen kosten nichts.
- Kontaktdaten sofort. Der gewählte Betrieb erhält die vollständigen Kontaktdaten des Kunden unmittelbar mit der Auswahl, per E-Mail und im Browser, mit einer Bestätigung des Betrags.
- Verteilung unabhängig von der Gebühr. Ausschlaggebend bleiben Eignung (Entfernung, Krantyp, Kapazität) und Zuverlässigkeit bei der Reaktion auf Anfragen. Ob ein Betrieb zahlt oder wie viel, hat keinen Einfluss auf Zuteilung oder Reihenfolge; einen Aufpreis für bevorzugte Zuteilung gibt es nicht. Der Kunde wird darüber informiert, dass der gewählte Betrieb eine Vermittlungsgebühr zahlt.
- Nichts rückwirkend, nichts stillschweigend. Gebühren entstehen nur ab dem schriftlich mitgeteilten Starttag, frühestens 24 Stunden nach der Mitteilung. Änderungen dieser Konditionen werden immer vorab schriftlich angekündigt. Kein Abo, keine Grundgebühr, keine automatische Verlängerung.
- Preise bleiben vertraulich. Angebotspreise fließen nur in aggregierte, anonymisierte Auswertungen ein; einzelne Firmenpreise werden nicht veröffentlicht. Zur Qualitätssicherung werden Kunden stichprobenartig gefragt, welche Betriebe sich gemeldet haben.
Abrechnung und Abmeldung
Klickgebühren aus dem September 2026 werden als Sammelrechnung Anfang Oktober 2026 per E-Mail abgerechnet, fällig innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt; für Gebühren aus dem Angebotsmodell gilt die Rechnungsregel oben. Bleibt eine Rechnung auch nach schriftlicher Erinnerung unbezahlt, erhält der Betrieb vorübergehend keine neuen Anfragen, bis der Betrag ausgeglichen ist.
Wer keine Anfragen mehr erhalten möchte, sendet eine kurze E-Mail an christoph@kranvergleich.de; der Eintrag wird dann entsprechend umgestellt. Der Eintrag im Verzeichnis kann davon unabhängig bestehen bleiben.
Fehlen Ihnen Kranführer?
Seit Oktober 2026 vermittle ich Kranführer in Festanstellung an Kranbetriebe, vorgefiltert nach Kranschein, Führerschein CE und Region. Bis zum Arbeitsantritt kostet Sie das nichts, Zeitarbeit biete ich nicht an. So funktioniert die Vermittlung.
Noch nicht gelistet?
Kranbetriebe werden kostenlos in das Verzeichnis aufgenommen. Eine kurze E-Mail mit Firmenname und Website an christoph@kranvergleich.de genügt. Für Kranbetriebe mit Sitz in Österreich, die Anfragen über kranvergleich.at erhalten, gelten diese Gebühren derzeit nicht; sie erhalten Anfragen bis auf Weiteres kostenlos. Eine Änderung wird vorab schriftlich angekündigt.
Betreiber
Christoph Jonetzko · Kapellenstraße 6/1, 89584 Ehingen, Deutschland · christoph@kranvergleich.de