Kran aufstellen: Genehmigung, Vorschriften & Tipps

Wann brauchen Sie eine Genehmigung zum Aufstellen eines Krans? Was gilt für Autokrane auf der Straße? Und wann können Sie einen Kran ohne Genehmigung aufstellen? Alle Regelungen, Kosten und Ansprechpartner im Überblick.

Stand: April 2026

Wann brauchen Sie eine Genehmigung?

Die Grundregel ist einfach: Steht der Kran auf öffentlichem Grund, brauchen Sie eine Genehmigung. Steht er auf Privatgelände, in der Regel nicht.

SituationGenehmigung?Welche?
Kran auf eigenem GrundstückNein
Autokran auf PrivatparkplatzNein
Kran-Stützen auf GehwegJaSondernutzungserlaubnis
Autokran auf StraßeJaSondernutzung + Halteverbot
Baukran überragt NachbargrundstückJaÜberschwenkgenehmigung
Kran in Nähe von StromleitungenJaAbstimmung mit Netzbetreiber

Kran aufstellen ohne Genehmigung — wann geht das?

In folgenden Fällen können Sie einen Kran ohne Genehmigung aufstellen:

  • Der Kran steht komplett auf Ihrem eigenen Grundstück
  • Keine Teile (Stützen, Ausleger, Gegengewichte) ragen auf öffentlichen Grund
  • Der Kranausleger überschwenkt nicht das Nachbargrundstück (oder Sie haben dessen schriftliche Zustimmung)
  • Keine Stromleitungen, Gasleitungen oder andere Infrastruktur im Schwenkbereich
  • Minikrane, Anhängerkrane und Dachdeckerkrane auf Privatgelände — fast immer genehmigungsfrei

Wichtig: Auch auf Privatgelände gelten Lärmschutzvorschriften. Kranarbeiten sind in Wohngebieten in der Regel nur Mo–Sa 7:00–20:00 erlaubt. Sonntags und feiertags sind Kranarbeiten verboten.

Autokran Genehmigung — Sonderfall Straße

Autokrane (Kranwagen) werden häufig auf der Straße aufgestellt — weil das Zielgebäude nicht von eigenem Grund erreichbar ist. In diesem Fall brauchen Sie:

1. Sondernutzungserlaubnis

Beim Ordnungsamt oder Straßenbauamt der Stadt. Erlaubt die Nutzung der Straße für den Kraneinsatz.

Kosten: 50–300€ | Dauer: 1–3 Wochen

2. Verkehrsrechtliche Anordnung

Bei der Straßenverkehrsbehörde. Regelt Sperrungen, Umleitungen und Halteverbotszonen.

Kosten: 50–200€ | Dauer: 1–2 Wochen

3. Halteverbot einrichten

Halteverbot-Schilder müssen mindestens 3 Werktage vorher aufgestellt werden. Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Kosten: 50–150€ (Schilder + Aufstellung)

4. Abstimmung Kranvermieter

Viele Kranvermieter übernehmen die Antragstellung oder helfen dabei. Fragen Sie bei der Buchung.

Oft im Service inklusive

Baukran (Turmdrehkran) — besondere Vorschriften

Baukrane stehen monatelang auf der Baustelle und haben besondere Anforderungen:

  • Baugenehmigung: In vielen Gemeinden ist der Baukran Teil der Baugenehmigung. Prüfen Sie Ihren Bauantrag — oft ist der Kran dort bereits genehmigt.
  • Überschwenkrecht: Wenn der Ausleger über Nachbargrundstücke schwenkt, brauchen Sie deren schriftliche Zustimmung oder eine behördliche Überschwenkgenehmigung.
  • Luftfahrtbehörde: Bei Kranhöhen über 100m (oder in Flughafennähe ab geringerer Höhe) muss die Luftfahrtbehörde informiert werden. Der Kran braucht dann eine Tageslichtkennzeichnung (rot-weiß).
  • Prüfung: Baukrane müssen vor Inbetriebnahme von einem Sachverständigen geprüft werden (DGUV Vorschrift 52).

Welche Dokumente brauchen Sie?

Für den Antrag auf Sondernutzungserlaubnis benötigen Sie in der Regel:

1. Lageplan / Aufstellplan — Zeichnung mit Standort des Krans, Stützen, Schwenkbereich

2. Verkehrszeichenplan — Skizze der geplanten Absperrung und Beschilderung

3. Krantyp und Datenblatt — Typ, Tragkraft, Ausladung, Gesamtgewicht

4. Zeitraum — Datum und Uhrzeit des geplanten Kraneinsatzes

5. Haftpflichtversicherung — Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflicht

Tipp: Ihr Kranvermieter hat diese Unterlagen in der Regel vorliegen und kann sie Ihnen zur Verfügung stellen.

Was kostet die Genehmigung?

Sondernutzungserlaubnis50–300€
Verkehrsrechtliche Anordnung50–200€
Halteverbot-Schilder (Aufstellung + Abbau)50–150€
Überschwenkgenehmigung (Baukran)50–200€
Gesamt (typisch)150–500€

Gebühren variieren je nach Stadt. Großstädte sind tendenziell teurer. Nicht enthalten: Kosten für eventuelle Polizeibegleitung bei Schwertransporten.

Ansprechpartner & Behörden

Ordnungsamt / Straßenbauamt

Sondernutzungserlaubnis für Aufstellung auf öffentlichem Grund

Straßenverkehrsbehörde

Verkehrsrechtliche Anordnung, Halteverbotszonen, Umleitungen

Bauordnungsamt

Bei Baukranen: Baugenehmigung, Standsicherheitsnachweis

Netzbetreiber (Strom/Gas)

Bei Kraneinsatz in Nähe von Leitungen: Abstimmung Sicherheitsabstände

Tipp: Rufen Sie zuerst beim Ordnungsamt Ihrer Stadt an — die Mitarbeiter können Ihnen sagen, welche Genehmigungen Sie konkret brauchen und wo Sie diese beantragen. In den meisten Fällen reicht ein Telefonat und ein Formular.

Häufige Fragen: Kran mieten

Brauche ich eine Genehmigung, um einen Kran aufzustellen?
Auf Privatgelände: in der Regel nein — solange der Kran nur Ihr eigenes Grundstück betrifft und keine öffentlichen Wege blockiert. Auf öffentlichem Grund (Straße, Gehweg, Parkplatz): ja, Sie brauchen eine Sondernutzungserlaubnis vom Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt.
Was kostet eine Genehmigung für einen Kran?
Die Gebühren variieren je nach Stadt: Sondernutzungserlaubnis 50–300€, verkehrsrechtliche Anordnung 50–200€, Halteverbot-Schilder 50–150€. In Großstädten (Berlin, München, Hamburg) sind die Gebühren tendenziell höher. Gesamtkosten typischerweise 150–500€.
Brauche ich eine Genehmigung für einen Autokran?
Wenn der Autokran auf Ihrem Privatgelände steht und die Stützen nicht auf öffentlichen Grund ragen: nein. Wenn der Autokran auf der Straße steht oder Stützen auf den Gehweg ausfahren: ja — Sondernutzungserlaubnis und ggf. Halteverbotszone erforderlich.
Kann ich einen Kran ohne Genehmigung aufstellen?
Ja, auf privatem Grundstück ist in den meisten Fällen keine Genehmigung nötig. Ausnahmen: Baukrane (Turmdrehkrane) können je nach Gemeinde eine Baugenehmigung erfordern, wenn sie eine bestimmte Höhe überschreiten oder den Luftraum benachbarter Grundstücke überragen.
Wie lange dauert es, eine Krangenehmigung zu bekommen?
Bearbeitungszeit: 1–3 Wochen je nach Stadt und Auslastung der Behörde. In dringenden Fällen bieten manche Städte Eilverfahren an (Aufpreis). Planen Sie die Genehmigung mindestens 2–4 Wochen vor dem geplanten Kraneinsatz.
Wer beantragt die Genehmigung — ich oder der Kranvermieter?
Grundsätzlich ist der Auftraggeber (Bauherr) verantwortlich. In der Praxis helfen viele Kranvermieter bei der Antragstellung oder übernehmen sie komplett. Fragen Sie bei der Buchung danach — auf KranVergleich.de können Sie dies direkt in Ihrer Anfrage angeben.

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