Kran aufstellen in Berlin: Genehmigung, Kosten und Fristen (2026)

Stand: Juli 2026

Geprüft von Christoph Jonetzko, Gründer von KranVergleich.de. Vier Jahre Kranbau bei Liebherr in Ehingen (Mobilkrane LTM 1230 bis 1650).

Vollgesperrte Wohnstraße: rot-weiße Absperrschranken mit Warnleuchten quer über die Fahrbahn, dahinter ein eingerüstetes Gebäude und der Gittermast eines gelben Baukrans
Vollsperrung für einen Baukran: Für die Schranken braucht es die verkehrsrechtliche Anordnung, für die Stellfläche die Sondernutzungserlaubnis (KI-generierte Darstellung).

Kurzantwort: Wer in Berlin einen Kran auf öffentlichem Straßenland aufstellen will, braucht in der Regel zwei getrennte Genehmigungen. Die Sondernutzungserlaubnis erteilt das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks: Die Sondernutzungsgebühr beträgt pauschal 25,00 Euro je Tag und Standort, dazu kommt eine Verwaltungsgebühr von 80,00 Euro für die Einzelerlaubnis. Die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO kostet je nach Umfang der Maßnahme zwischen 10,20 und 767,00 Euro. Planen Sie zwei bis sechs Wochen Vorlauf ein. Stand: Juli 2026.

Warum es in Berlin zwei Genehmigungen sind

Ein Kran auf der Straße berührt zwei verschiedene Rechtsbereiche, und Berlin trennt sie sauber: Die Sondernutzungserlaubnis regelt, dass Sie öffentliches Straßenland überhaupt belegen dürfen (Rechtsgrundlage: § 11 Berliner Straßengesetz). Die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO regelt, wie der Verkehr an der Arbeitsstelle geführt und gesichert wird, einschließlich der Beschilderung. Beide Verfahren laufen getrennt, beide kosten eigene Gebühren. Wer nur eine der beiden Genehmigungen einholt, hat die andere Hälfte des Problems noch vor sich.

Genau daher kommt die Verwirrung um die Kosten: Eine einzelne Gebühr von 80 Euro und eine Gesamtrechnung von mehreren Hundert Euro können beide stimmen, je nachdem, was mitgezählt wird.

Genehmigung 1: Sondernutzungserlaubnis (Straßen- und Grünflächenamt)

Berlin führt für Krane eine eigene Verwaltungsleistung: „Aufstellen von Kränen, Schrägaufzügen, Liften, Hebebühnen" (Leistungsnummer 325655). Zuständig ist das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks, in dem der Kran steht. Die zwölf Bezirksämter müssen Sie nicht einzeln heraussuchen: Die zentrale Leistungsseite listet alle Ämter und führt zu einem gemeinsamen Online-Antrag, der nach Standort zuordnet.

Die Gebühren im Einzelnen, wie sie die Leistungsseite ausweist:

PositionBetrag
Sondernutzungsgebühr25,00 € je Tag und Standort (pauschal)
Verwaltungsgebühr Einzelerlaubnis80,00 €
Verwaltungsgebühr Jahreserlaubnis (vereinfachtes Verfahren)250,00 €
Für jeden angezeigten Standort (Jahreserlaubnis)10,00 €
Turnusmäßige Festsetzung der Sondernutzungsgebühren15,00 €

Quelle: service.berlin.de, Leistung 325655. Stand: Juli 2026.

Zwei Punkte sind für die Planung nützlich. Erstens rechnet Berlin beim Kran pauschal je Tag und Standort ab, nicht nach Quadratmetern wie viele andere Städte; die Stellfläche eines großen Autokrans kostet also nicht mehr als die eines kleinen. Zweitens lohnt sich der Online-Antrag: Wer das Online-Verfahren nicht nutzt, zahlt eine um ein Zehntel der vollen Gebühr erhöhte Verwaltungsgebühr, mindestens 15,00 Euro mehr; aus 80,00 Euro für die Einzelerlaubnis werden auf Papier also 95,00 Euro. Das Amt kann zusätzlich eine Sicherheitsleistung verlangen. Die Bearbeitung dauert laut Leistungsseite bis zu einem Monat nach vollständigem Antrag.

Genehmigung 2: Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO

Sobald der Kran den Verkehr berührt, also Fahrstreifen, Parkstreifen oder Gehwege beansprucht, braucht die Arbeitsstelle eine verkehrsrechtliche Anordnung (Leistungsnummer 329908). Wer sie erteilt, hängt von der Straße ab: Für das übergeordnete Straßennetz ist die Senatsverwaltung zuständig (Abteilung VI - Verkehrsmanagement), für die übrigen Straßen die Straßenverkehrsbehörde des Bezirks.

Kernstück des Antrags ist ein anordnungsfähiger Verkehrszeichenplan beziehungsweise ein bemaßter Lageplan; je nach Lage kommen Signalpläne, Umleitungspläne, Anwohnerinformation und Vollmachten dazu. Das Haltverbot für die Kranstellfläche, umgangssprachlich die Halteverbotszone, wird regelmäßig über denselben Verkehrszeichenplan mit angeordnet. Der Gebührenrahmen reicht von 10,20 bis 767,00 Euro je nach Art und Dauer der Maßnahme (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr). Der Antrag läuft über das Online-Formular „Baustelle / Arbeitsstelle sichern und Verkehr regeln".

Eine Berliner Besonderheit sollten Sie früh einplanen: Die Senatsverwaltung nennt den Kraneinsatz ausdrücklich als Beispiel für Fälle, in denen eine Teilsperrung zur Sicherung von Verkehr und Fußgängern nicht ausreicht; dann wird die Fahrbahn voll gesperrt. Eine Vollsperrung im Hauptstraßennetz bedeutet mehr Planungsaufwand und liegt im Gebührenrahmen entsprechend weiter oben.

Die Behörden empfehlen zwei bis sechs Wochen Vorlauf vor Arbeitsbeginn, bei komplexen Fällen deutlich mehr.

Sonderfall: sehr hohe Krane

Sehr hohe Krane können zusätzlich als Luftfahrthindernis gelten und die Zustimmung der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) erfordern. Das betrifft den Regelfall einer Dachsanierung nicht, gehört aber bei Großprojekten und Turmdrehkranen in Flughafennähe auf die Checkliste.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Standort klären: In welchem Bezirk steht der Kran, und welche Flächen werden belegt (Fahrbahn, Parkstreifen, Gehweg)?
  2. Sondernutzung beantragen: Online-Antrag über die Leistungsseite 325655; der Antrag wird dem richtigen Bezirksamt zugeordnet.
  3. Verkehrszeichenplan erstellen lassen: Grundlage der verkehrsrechtlichen Anordnung; bei Vollsperrung entsprechend umfangreicher.
  4. Anordnung beantragen: Leistung 329908, zwei bis sechs Wochen vor Arbeitsbeginn.
  5. Gebühren einplanen: 25,00 € je Krantag plus Verwaltungsgebühr plus Anordnungsgebühr; gegebenenfalls Sicherheitsleistung.

Häufige Fragen

Wer beantragt die Genehmigung: der Bauherr oder die Kranfirma?

Im Regelfall die Kranfirma. Die Leistungsseite sagt es ausdrücklich: Dass ein Einsatz im öffentlichen Straßenland einzeln beantragt und erlaubt wird, ist eher die Ausnahme; im Regelfall beantragen die Firmen eine Jahreserlaubnis bei der Straßenbaubehörde ihres Firmensitzes und zeigen den einzelnen Standort nur noch an (10,00 Euro je Standort). Für den einmaligen Einsatz ohne Kranfirma bleibt die Einzelerlaubnis (80,00 Euro online). Klären Sie deshalb vor der Beauftragung, ob Ihr Anbieter Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung übernimmt; das gehört in jedes Angebot.

Was kostet es, einen Kran in Berlin auf der Straße aufzustellen?

Für einen eintägigen Einsatz mit Einzelerlaubnis: 25,00 Euro Sondernutzungsgebühr plus 80,00 Euro Verwaltungsgebühr, dazu die Gebühr der verkehrsrechtlichen Anordnung aus dem Rahmen von 10,20 bis 767,00 Euro. Ein kurzer Einsatz in einer Nebenstraße liegt am unteren Ende, eine mehrtägige Maßnahme mit Vollsperrung im Hauptstraßennetz am oberen. Die Miete des Krans selbst kommt hinzu.

Wie viel Vorlauf brauche ich für die Straßensperrung wegen eines Krans?

Beantragen Sie die verkehrsrechtliche Anordnung zwei bis sechs Wochen vor Arbeitsbeginn, bei komplexen Lagen früher. Für die Sondernutzungserlaubnis nennt die Leistungsseite eine Bearbeitung innerhalb eines Monats nach vollständigem Antrag. Wer beide Verfahren parallel startet, fährt am sichersten.

Welche Unterlagen verlangt die Straßenverkehrsbehörde?

Einen anordnungsfähigen Verkehrszeichenplan beziehungsweise einen bemaßten Lageplan, je nach Lage zusätzlich Signalpläne, Anwohnerinformation, Umleitungspläne und Vollmachten. Ohne diese Unterlagen gilt der Antrag nicht als vollständig, und die Bearbeitungszeit beginnt nicht zu laufen.

Können Straßensperrung und Genehmigungen teurer sein als der Kran selbst?

Ja, bei kleinen Einsätzen kommt das vor. Allein der Gebührenrahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung reicht in Berlin bis 767,00 Euro; dazu kommen Sondernutzungsgebühr, Verwaltungsgebühr sowie die Kosten für Verkehrszeichenplan und Absperrtechnik. Zur Einordnung: Ein Dachdeckerkran kostet 200 bis 450 Euro pro Tag (eigene Marktrecherche, Stand Juli 2026). Die Nebenkosten der Sperrung können einen kurzen Einsatz also übersteigen. Kalkulieren Sie Genehmigung und Sperrung deshalb von Anfang an mit, nicht als Nachtrag.

Muss die Straße für den Kran komplett gesperrt werden?

Nicht immer, aber öfter, als viele erwarten. Die Berliner Senatsverwaltung nennt den Kraneinsatz ausdrücklich als Beispiel dafür, dass eine Teilsperrung zur Sicherung oft nicht ausreicht; dann wird die Fahrbahn voll gesperrt. Das entscheidet die anordnende Behörde anhand des Verkehrszeichenplans.

Nächster Schritt: Kran und Genehmigung aus einer Hand

Die Genehmigung ist die eine Hälfte, der passende Kran die andere. Der Regelfall ist ohnehin, dass die Kranfirma mit ihrer Jahreserlaubnis arbeitet und den Einsatz nur noch anzeigt; wer den Anbieter danach auswählt, spart sich den Behördenweg komplett. Allerdings benennen von 44 Anbietern, die Berlin bedienen, gerade einmal zwei die Genehmigungsabwicklung ausdrücklich in ihrem Profil (Quelle: eigene Katalogdaten, Stand Juli 2026). Fragen Sie in Ihrer Anfrage deshalb konkret, ob der Anbieter Sondernutzungserlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung übernimmt.

44 Kranvermieter im Raum Berlin vergleichen Sie hier, kostenlos und unverbindlich:

Kostenlos Angebot anfragen

Nicht sicher? Fragen Sie unseren Kran-Berater (Chat unten rechts), wir finden in 60 Sek. den passenden Krantyp.

Kostenlos & unverbindlich. Keine versteckten Kosten.

Alle Anbieter in Berlin ansehen · Wie Sie den Krantyp wählen, steht im Überblicks-Ratgeber zur Kran-Genehmigung.

Alle Gebühren und Fristen nach Angaben der amtlichen Leistungsseiten service.berlin.de (Leistungen 325655 und 329908) sowie der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Stand: Juli 2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Behörde.